19.

- Bejagung von Hund, Dachs, Steinmarder und Rabenvögeln
- Anlage von Wildäsungs- und Deckungsflachen
- Stehenlassen von Stoppelbrachen und Feldrainen
- Erhaltung und Neupflanzung von Hecken
- Wildfreundliche Begrünung von Stilllegungsflächen
- Bejagungsverzicht bei geringem Besatz bzw. Aussparung von sogenannten Hasenkammern (=nichtbejagte Revierteile)
- Vermeidung von Mähverlusten