19.
- Bejagung von Hund, Dachs, Steinmarder und
Rabenvögeln
- Anlage von Wildäsungs- und Deckungsflachen
- Stehenlassen
von Stoppelbrachen und Feldrainen
- Erhaltung und Neupflanzung von Hecken
- Wildfreundliche Begrünung von Stilllegungsflächen
- Bejagungsverzicht
bei geringem Besatz bzw. Aussparung von sogenannten Hasenkammern (=nichtbejagte
Revierteile)
- Vermeidung von Mähverlusten