14.

Durch Anlage von Wildäckern und Wildwiesen ,z. B. an Wegrändern, Holzlagerplätzen und Leitungsschneisen. Außerdem durch Anpflanzung masttragender Bäume und durch stehenlassen forstlich nicht genutzter Bäume, Sträucher und Stauden, z. B. Brombeere, Himbeere, Holunder, Weiden.