11.

Verzicht auf Insektizide und Herbizide in einem Streifen von zwei bis drei Metern um die Äcker,
- Verzicht auf die Mahd von Weg- und Feldrainen bis ca. Ende Juli,
- Anlage von Schutzgehölzen,
- Äsungs- und deckungsspendender Zwischenfruchtanbau,
- ein- oder mehrjährige Brachen.