11.
Verzicht auf Insektizide und Herbizide in einem
Streifen von zwei bis drei Metern um die Äcker,
- Verzicht auf die Mahd von
Weg- und Feldrainen bis ca. Ende Juli,
- Anlage von Schutzgehölzen,
-
Äsungs- und deckungsspendender Zwischenfruchtanbau,
- ein- oder mehrjährige
Brachen.