7:
Wenn Tatsachen die
Annahme rechtfertigen, dass diese Personen
-
Waffen oder Munition missbräuchlich oder
leichtfertig verwenden werden;
-
mit Waffen oder
Munition nicht vorsichtig und sachgemäß umgehen und diese Gegenstände nicht
sorgfältig verwahren werden;
-
Waffen oder Munition an
Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über
diese Gegenstände nicht berechtigt sind.