13.
- Das Tier ist seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen zu ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen,
- Die Möglichkeit des Tieres zur
artgemäßen Bewegung darf nicht so eingeschränkt werden, dass ihm Schmerzen oder
vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.