10.
- Einen auf seinen Namen lautenden gültigen Jagdschein.
- Die Waffenbesitzkarte für die mitgeführte Waffe.
- Eine von allen Jagdausübungsberechtigten oder einem bevollmächtigten Jagdausübungsberechtigten unterschriebene schriftliche Jagderlaubnis, wenn er nicht von allen oder einem bevollmächtigten Jagdausübungsberechtigten oder einem bestätigten Jagdaufseher während der Jagdausübung begleitet wird.