10.

- Einen auf seinen Namen lautenden gültigen Jagdschein.

- Die Waffenbesitzkarte für die mitgeführte Waffe.

- Eine von allen Jagdausübungsberechtigten oder einem bevollmächtigten Jagdausübungsberechtigten unterschriebene schriftliche Jagderlaubnis, wenn er nicht von allen oder einem bevollmächtigten Jagdausübungsberechtigten oder einem bestätigten Jagdaufseher während der Jagdausübung begleitet wird.