3.

zu a) Nein, sofern die Jagdausübung an der Fütterung oder innerhalb eines Umkreises von 200 Metern zur Fütterung durchgeführt wird;

zu b) ja, falls die Notzeit nicht z.B. durch hohe Schneelage, Harsch oder extremen Frost geprägt ist, darüber hinaus muss ein Abstand von mindestens 100 Metern zur Ablenkungsfütterung eingehalten werden;

zu c) ja, falls die Notzeit nicht z. B. durch hohe Schneelage, Harsch oder extremen Frost geprägt ist.