2.

Die Erteilung der entgeltlichen Jagderlaubnis ist zulässig. Bei einer Jagdfläche von 351 Hektar sind fünf Pächter möglich. Die entgeltliche Jagderlaubnis zählt wie Jagdpacht. Nachdem nur vier Pächter vorhanden sind, kann eine entgeltliche Jagderlaubnis erteilt werden