14.
a) Beim Fuchs besteht keine Verpflichtung zur Anzeige.
b) Beim Schalenwild besteht immer
eine gesetzliche Anzeigepflicht, entweder beim Jagdausübungsberechtigten, der
Ortspolizeibehörde (Bürgermeisteramt) oder der nächsten Polizeidienststelle.