14.

a) Beim Fuchs besteht keine Verpflichtung zur Anzeige.

b) Beim Schalenwild besteht immer eine gesetzliche Anzeigepflicht, entweder beim Jagdausübungsberechtigten, der Ortspolizeibehörde (Bürgermeisteramt) oder der nächsten Polizeidienststelle.