15.
Nein, die Aufstellung des Hochsitzes ist grundsätzlich nicht zulässig.
Der Röhrichtbestand ist ein besonders
geschütztes Biotop. Dieses darf weder zerstört noch erheblich oder nachhaltig
beeinträchtigt werden. Außerdem dürfen zwischen 1. März und 30. September
Röhrichtbestände weder abgeschnitten noch zerstört werden.