15.

Nein, die Aufstellung des Hochsitzes ist grundsätzlich nicht zulässig.

Der Röhrichtbestand ist ein besonders geschütztes Biotop. Dieses darf weder zerstört noch erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt werden. Außerdem dürfen zwischen 1. März und 30. September Röhrichtbestände weder abgeschnitten noch zerstört werden.