12.

Ein freiwilliger, privatrechtlicher Zusammenschluss von Jagdausübungsberechtigten in zusammenhängenden Jagdbezirken zum Zwecke der Hege des Wildes.
Das Landesjagdgesetz sieht einen Anreiz zur Bildung von freiwilligen Hegegemeinschaften vor, indem es Vertretern bestätigter Hegegemeinschaften die Teilnahme an Abschussplansitzungen ermöglicht, allerdings nur mit beratender Stimme.