12.
Ein freiwilliger, privatrechtlicher
Zusammenschluss von Jagdausübungsberechtigten in zusammenhängenden Jagdbezirken
zum Zwecke der Hege des Wildes.
Das Landesjagdgesetz sieht einen Anreiz zur
Bildung von freiwilligen Hegegemeinschaften vor, indem es Vertretern bestätigter
Hegegemeinschaften die Teilnahme an Abschussplansitzungen ermöglicht, allerdings
nur mit beratender Stimme.