6.
- Prüfungen weisen den
Gebrauchswert des Hundes nach. Sie geben Auskunft über die zu erwartende
Leistung im Jagdbetrieb.
- Für die Zucht weisen Sie den
Zuchtwert der Eltern und des geprüften Hundes nach.
- Sie erbringen den
Nachweis für die gesetzlich geforderte "Brauchbarkeit".