6.

- Prüfungen weisen den Gebrauchswert des Hundes nach. Sie geben Auskunft über die zu erwartende Leistung im    Jagdbetrieb.
- Für die Zucht weisen Sie den Zuchtwert der Eltern und des geprüften Hundes nach.
- Sie erbringen den Nachweis für die gesetzlich geforderte "Brauchbarkeit".