17.

Durch Fütterung, Ablenkungsfütterung, Wildäcker, Wildwiesen, Prossholz, Verbissgehölze, Erhaltung natürlicher Äsungsflächen, Schwerpunkt-Bejagung und strikt eingehaltene Ruhezonen in Waldflächen, in denen kein Schaden entstehen kann.