17.
Reviereinrichtungen sind bauliche Einrichtungen und Anlagen, die dem Jagdbetrieb und der Wildhege dienen.
Zu ihnen zählen: Ansitzeinrichtungen, Pirschwege,
Fallenbunker, Fanggärten, Fütterungen, Wildschutzzäune, künstlich angelegte
Suhlen, Tränken, Salzlecken, Kunstbaue, Luderplätze, Nisthilfen.