17.

Reviereinrichtungen sind bauliche Einrichtungen und Anlagen, die dem Jagdbetrieb und der Wildhege dienen.

Zu ihnen zählen: Ansitzeinrichtungen, Pirschwege, Fallenbunker, Fanggärten, Fütterungen, Wildschutzzäune, künstlich angelegte Suhlen, Tränken, Salzlecken, Kunstbaue, Luderplätze, Nisthilfen.