9: Bei Gesellschaftsjagden sind unter anderem
folgende Bestimmungen der UVV Jagd zu beachten:
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Die
Anordnungen des Jagdleiters sind zu befolgen.
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Der
Jagdleitermuss Schützen und Treiber vor Beginn der Jagd belehren und ihnen die
Signale bekannt geben.
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Die
Waffe darf erst auf dem Stand geladen und muss sofort nach Beendigung des
Treibens wieder entladen werden.
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Nach
dem Einnehmen der Stände müssen sich die Schützen mit den jeweiligen Nachbarn
verständigen. :
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Der
Stand darf vor Beendigung des Treibens weder verändert noch verlassen werden.
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Wenn
sich Personen in gefahrbringender Nähe befinden, darf in diese Richtung weder
angeschlagen noch geschossen werden.
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Ein
Durchziehen mit der Schusswaffe durch die Schützen oder Treiberlinie ist
verboten.
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Mit
Büchsen oder Flintenlaufgeschossen darf nicht in das Treiben geschossen werden
(Ausnahmen können durch den Jagdleiter zugelassen werden).
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Spätestens nach dem Signal "Treiber rein" darf nicht mehr in den Kessel
geschlossen werden.
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Die
Waffe ist außerhalb des Treibens stets ungeladen mit geöffnetem Verschluss und
mit der Mündung nach oben oder abgeknickt zu tragen.
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Alle
an der Jagd Beteiligten müssen sich deutlich farblich von der Umgebung abheben
(Hutband, Brustumhänge usw.);