8: Die UVV Jagd enthält folgende Bestimmungen für
Hochsitze:
-
Hochsitze, ihre Zugänge sowie Stege müssen
fachgerecht errichtet und mit Einrichtungen gegen das Abstürzen von Personen
gesichert sein.
-
Bei ortveränderlichen Hochsitzen muss die
Standsicherheit gewährleistet sein.
-
Hochsitze sind vor jeder Benutzung, mindestens
jedoch einmal jährlich, zu überprüfen.
-
Nicht mehr benötigte Einrichtungen sind abzubauen.