6.
zu a) zum Aufstellen eines
Abzugseisens für Raubwild;
zu b) zum Aufstellen von Fallen für Raubwild,
Fangbunker und Fanggärten dienen dem selektiven Fang von Raubwild und der
Sicherheit von Menschen und besonders geschützten Tieren oder Haustieren;
zu c) zum Anlocken von Füchsen, um sie erlegen zu können.