6.

zu a) zum Aufstellen eines Abzugseisens für Raubwild;

zu b) zum Aufstellen von Fallen für Raubwild, Fangbunker und Fanggärten dienen dem selektiven Fang von Raubwild und der Sicherheit von Menschen und besonders geschützten Tieren oder Haustieren;

zu c) zum Anlocken von Füchsen, um sie erlegen zu können.