3.

Der Überläufer könnte an Schweinepest erkrankt sein. Es sind Blut- und Organproben für das zuständige Untersuchungsamt zu entnehmen und einzusenden. Das Kreisjagdamt muss verständigt werden. Der Überläufer darf bis zum Vorliegen des Untersuchungsergebnisses nicht verwertet werden.